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   VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22.TR   

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VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22.TR (https://dejure.org/2023,43015)
VG Trier, Entscheidung vom 09.03.2023 - 9 K 3280/22.TR (https://dejure.org/2023,43015)
VG Trier, Entscheidung vom 09. März 2023 - 9 K 3280/22.TR (https://dejure.org/2023,43015)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; EURL 95/2011, Art 4
    Ägypten: Flüchtlingseigenschaft bei atheistischer Glaubensüberzeugung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).

    Es muss eine schwerwiegende Rechtsverletzung vorliegen, die den Betroffenen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 a.a.O., m.w.N., vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Januar 2020 - 13 A 11356/17.OVG, - ESOVGRP).

    Von dem Religionsbegriff werden alle Komponenten erfasst, sowohl die öffentliche als auch die private, die kollektive gleichermaßen wie die individuelle Religionsausübung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67 und juris, Rn. 24).

    Die religiöse Identität als innere Tatsache lässt sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).

    An der Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals fehlt es allerdings in aller Regel, wenn der Ausländer im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 Nr. 212), wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Geschehensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (OVG RP, Urteil vom 22. Juli 1987 - 11 A 34/87 - ) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 13 A 1999/07

    Flüchtlingsanerkennung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt zum

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Der Einzelne ist insofern auch verfolgt, wenn er zu unzumutbaren Ausweichhandlungen genötigt ist, um staatlichen Repressionen zu entkommen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. November 2012 - 13 A 1999/07.A -, juris).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • EGMR, 13.01.2022 - 11356/17

    BILYY v. UKRAINE

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Es muss eine schwerwiegende Rechtsverletzung vorliegen, die den Betroffenen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 a.a.O., m.w.N., vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Januar 2020 - 13 A 11356/17.OVG, - ESOVGRP).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • VG Chemnitz, 26.04.2017 - 6 K 921/16
    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Außerdem kann eine solche Relationsbetrachtung schon deswegen nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führen, da die Anzahl derer, die aufgrund der existierenden Strafvorschriften auf die mit Religionskritik verbundene, werbende und die Überzeugung nach außen tragende Tätigkeit verzichten, unberücksichtigt bliebe (vgl. VGH BW, Urteil vom 12.06.2013 - A 11 S 757/13 -, juris, Rn. 89, 115; VG Chemnitz, Urteil vom 26. April 2017 - 6 K 921/16.A -, juris Rn. 72).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Auszug aus VG Trier, 09.03.2023 - 9 K 3280/22
    Außerdem kann eine solche Relationsbetrachtung schon deswegen nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führen, da die Anzahl derer, die aufgrund der existierenden Strafvorschriften auf die mit Religionskritik verbundene, werbende und die Überzeugung nach außen tragende Tätigkeit verzichten, unberücksichtigt bliebe (vgl. VGH BW, Urteil vom 12.06.2013 - A 11 S 757/13 -, juris, Rn. 89, 115; VG Chemnitz, Urteil vom 26. April 2017 - 6 K 921/16.A -, juris Rn. 72).
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